CODE OF CONDUCT FÜR LIEFERANTEN DER FISCHER ELEKTROMOTOREN GMBH

Einhaltung der Gesetze

  • die Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnung(en) einzuhalten.

Verbot von Korruption und Bestechung

  • keine Form von Korruption oder Bestechung zu tolerieren oder sich in irgendeiner Weise darauf einzulassen
  • einschließlich jeglicher gesetzeswidriger Zahlungsangebote oder ähnlicher Zuwendungen an Regierungsbeamte
  • um die Entscheidungsfindung zu beeinflussen.

Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter1

  • die Chancengleichheit und Gleichbehandlung seiner Mitarbeiter zu fördern ungeachtet ihrer Hautfarbe, Rasse, Nationalität, sozialen Herkunft, etwaiger Behinderung, sexuellen Orientierung, politischen oder religiösen Überzeugung sowie ihres Geschlechtes oder Alters;
  • die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen zu respektieren;
  • niemanden gegen seinen Willen zu beschäftigen oder zur Arbeit zu zwingen;
  • eine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften nicht zu dulden, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung oder Diskriminierung;
  • Verhalten (einschließlich Gesten, Sprache und physische Kontakte) nicht zu dulden, das sexuell, Zwang ausübend, bedrohend, missbräuchlich oder ausnutzend ist;
  • für angemessene Entlohnung zu sorgen und den gesetzlich festgelegten nationalen Mindestlohn zu gewährleisten;
  • die im jeweiligen Staat festgelegte maximale Arbeitszeit einzuhalten;
  • soweit rechtlich zulässig, die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten anzuerkennen und Mitglieder in Arbeitnehmerorganisationen oder Gewerkschaften weder zu bevorzugen noch zu benachteiligen.

Verbot von Kinderarbeit2

  • keine Arbeiter einzustellen, die nicht ein Mindestalter von 15 Jahren vorweisen können. In Ländern, die bei der ILO Konvention 138 unter die Ausnahme für Entwicklungsländer fallen, darf das Mindestalter auf 14 Jahre reduziert werden.

 

Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter

  • Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit gegenüber seinen Mitarbeitern zu übernehmen;
  • Risiken einzudämmen und für bestmögliche Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten zu sorgen;
  • Trainings anzubieten und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter beim Thema Arbeitssicherheit fachkundig sind;
  • ein Arbeitssicherheitsmanagementsystem nach OHSAS 18001 oder ein gleichwertiges System aufzubauen oder anzuwenden.

Umweltschutz3

  • den Umweltschutz hinsichtlich der gesetzlichen Normen und internationalen Standards zu beachten;
  • Umweltbelastungen zu minimieren und den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern;
  • ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder ein gleichwertiges System aufzubauen oder anzuwenden.

Lieferkette

  • die Einhaltung der Inhalte des Code of Conduct bei seinen Lieferanten bestmöglich zu fördern;
  • die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung bei der Lieferantenauswahl und beim Umgang mit den Lieferanten einzuhalten.